Die Teilnahme
Vom 10. bis 24. Juli 2026 können sich unabhängige Verlage wieder für den Deutschen Verlagspreis bewerben.
Bewerbungen können über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. Alle Details zu den Anforderungen an Ihre Bewerbung finden Sie dort.
Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier als Download.
Die Preisverleihung wird am 9. Oktober 2026 im Rahmen der Frankfurter Buchmesse stattfinden.
Häufige Fragen zur Teilnahme
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Buchverlage aller Sparten, die
- ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben,
- konzernunabhängig sind,
- seit mindestens drei Jahren bestehen,
- ein kontinuierliches und diverses Verlagsprogramm aufweisen und
- in den vergangenen drei Jahren im Schnitt nicht mehr als drei Millionen Euro pro Jahr umgesetzt haben (gilt für die Bewerbung um eines der dotierten Gütesiegel).
Wer kann nicht teilnehmen?
Nicht teilnehmen können Verlage, die die Voraussetzungen der Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen oder unter eine der Ausschlussregelungen der Teilnahmebedingungen fallen. Ergänzt wurde eine Regelung, nach der Verlage von der Teilnahme ausgeschlossen sind, deren Verlagsprogramm Bücher mit verfassungsfeindlichen, insbesondere antisemitischen, rassistischen oder sonstigen gruppenbezogen menschenverachtenden Inhalten umfasst (Ziffer II lit. f) 3. Spiegelstrich der Teilnahmebedingungen). Die weiteren Ausschlussregelungen gelten unverändert fort.
Darüber hinaus sind im Vorjahr ausgezeichnete Verlagspreisträger (einfache Kategorie, Nachhaltigkeits- und Innovationspreis) von einer Teilnahme im Folgejahr ausgeschlossen. Spitzenpreisträger mit einer Prämie von 50.000 Euro können in den zwei Folgejahren nicht teilnehmen.
Verlage mit einem Jahresgesamtumsatz von mehr als drei Millionen Euro können sich ausschließlich um ein undotiertes Gütesiegel bewerben.
Welche Preise werden 2026 verliehen?
Wie in den vergangenen Jahren können bis zu drei Verlage mit einem Spitzenpreis, verbunden mit einer Prämie von 50.000 Euro, geehrt werden. In diesem Jahr können bis zu 79 Verlage Preise erhalten, die mit jeweils 18.000 Euro dotiert sind.
Für Verlage, die besondere Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit erfüllen, kann ein Sonderpreis als „Nachhaltigkeitspreis“ verliehen werden.
In diesem Jahr gibt es erstmals einen „Innovationspreis“ für einen Verlag, der mit kreativen, zukunftsorientierten Maßnahmen oder digitalen Formaten neue Impulse in der Branche setzt. Beide Sonderpreise sind mit jeweils 24.000 Euro dotiert.
Darüber hinaus können bis zu drei Verlage, deren Jahresumsatz über drei Millionen Euro liegt, mit einem undotierten Gütesiegel ausgezeichnet werden.
Was wird ausgezeichnet?
Alle Preisträger müssen sich durch herausragende Leistungen auszeichnen. Kriterien hierfür sind insbesondere:
- ein besonderes verlegerisches Profil
- kulturelles Engagement, z.B. im Bereich Lese- und Kulturförderung oder durch einen sonstigen Beitrag zum kulturellen Leben
- überzeugende innovative und/oder digitale Projekte
- Professionalität und Qualität der verlegerischen Arbeit; dazu gehören u.a. ein professioneller Vertrieb (beispielsweise Vertriebsmitarbeiter, Auslieferung, Barsortiment, Buchhandlungen, Vertreter, Webshop)
- ein sorgfältiges Lektorat und Korrektorat
- Nachwuchsförderung
- eine ansprechende Gestaltung der Bücher sowie
- eine reichweitenstarke und adressatengerechte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Wie erfolgt die Bewerbung für den Nachhaltigkeitspreis?
Verlage, die sich für den Nachhaltigkeitspreis bewerben, müssen im Online-Bewerberportal Auskunft über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Herstellungsprozess ihrer Bücher geben und die Angaben entsprechend nachweisen.
Wie erfolgt die Bewerbung für den Innovationspreis?
Verlage, die sich für den Innovationspreis bewerben möchten, stellen ihre zukunftsorientierten Maßnahmen, Strategien oder digitalen Formate in der Bewerbung nachvollziehbar und schlüssig dar. Hierfür nutzen sie das Freifeld „Innovation“.
Kann sich ein Verlag bewerben, der in den vergangenen drei Jahren weniger als vier Titel pro Jahr veröffentlicht hat oder seit weniger als drei Jahren besteht?
Ja, von diesen Teilnahmevoraussetzungen kann abgewichen werden, wenn mit der Bewerbung begründet werden kann, dass der Verlag einen außerordentlichen Beitrag zur Vielfalt der Verlagslandschaft leistet. Dafür können Verlage im Bewerberportal Textfreifelder nutzen, u.a. unter „Titel und Jahresumsatz“.
Wer entscheidet über die Vergabe der Preise?
Wie wird die Teilnahmeberechtigung der Preisträger geprüft (insbesondere gemäß Ziffer II Buchstabe f), 3. Spiegelstrich der Teilnahmebedingungen)?
Bei Fragen zur Teilnahmeberechtigung oder wenn eine nähere Prüfung erforderlich erscheint, können die Jury und BKM eine Beratungsgruppe aus Börsenverein und Kurt-Wolff-Stiftung hinzuziehen.
Sofern dies zur Klärung einzelner Fragen erforderlich ist, kann den betreffenden Verlagen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Auf Grundlage der vorliegenden Informationen, etwaiger Stellungnahmen sowie der Empfehlung durch die Beratungsgruppe wird der Sachverhalt bewertet. Die abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen obliegt BKM.
Der transparente Abstimmungsprozess soll dazu beitragen, Fragen zur Teilnahmeberechtigung im Rahmen des Auswahlverfahrens sorgfältig und nachvollziehbar zu klären. Weitergehende Prüfverfahren können nur dann in Betracht kommen, wenn eine abschließende Klärung auf diesem Weg nicht möglich ist.
Stand: 16. Juli 2026